Finanzen

„Staatliche Leistungen müssen vor allem einen Nutzen für den Menschen bringen, und erst zweitrangig für die Infrastruktur (Funktion vor Ästhetik, Schulunterricht vor Strassenunterhalt, Substanzerhaltung vor Verschönerung). Jede öffentliche Leistung soll möglichst wirkungsorientiert sein und einen hohen Kundennutzen erzielen.“

Grundsatzpapier zu den Gemeindefinanzen (SP Hünenberg 2006)